AGB - Beyond Five Stars
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Gegenstand und Geltungsbereich

1.1. Gegenstand dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Dienstleistungen und/oder Werke von Beyond Five Stars (BFS). Die Art der Dienstleistungen und Werke im Einzelnen ergibt sich aus der von BFS entwickelten Konzeption, dem Angebot, den Umsetzungsvorschlägen und den Einzelaufträgen.
1.2. Diese AGB sind wesentlicher Bestandteil jedes abgeschlossenen schriftlichen oder mündlichen Vertrages, soweit nicht im Einzelnen schriftlich Abweichendes vereinbart ist. Mündliche oder telefonische Nebenabreden jeder Art gelten als unverbindlich, solange sie nicht von BFS schriftlich bestätigt worden sind. Abweichende Geschäftsbedingungen sowie Änderungen und Ergänzungen der AGB durch den Auftraggeber haben nur Gültigkeit, soweit sie von BFS schriftlich anerkannt sind.
1.3. Mit Abschluss des Vertrages mit BFS erkennt der Kunde die alleinige Verbindlichkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Sollte der Kunde entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Bedingungen verwenden, ist deren Anwendbarkeit gegenüber BFS ausgeschlossen, auch wenn BFS ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
1.4. BFS ist berechtigt, die vorliegenden AGB jederzeit zu ändern bzw. anzupassen. Dem Auftraggeber wird eine Änderung der AGB rechtzeitig mitgeteilt. Wird dieser Änderung nicht innerhalb eines Monates nach Zugang widersprochen, so gilt diese vom Anbieter als genehmigt.

§ 2 Auftragsbeginn und -laufzeit; Kündigungsrecht

2.1. Aufträge gelten erst durch schriftliche Auftragsbestätigung per Post, Email oder Fax von BFS als angenommen. Auftragsbestätigungen von BFS ersetzen einen Auftrag des Vertragspartners, wenn nicht binnen vier Tagen schriftlich widersprochen wird.
2.2. Insbesondere bei PR-Maßnahmen auf Erfolgsbasis prüft BFS die – aufgrund von Thema, Regionalisierung, Budget etc. – realistisch erreichbare Leserzahl und behält sich vor, Aufträge ggf. abzulehnen.
2.3. Befristete Verträge enden automatisch zum vereinbarten Zeitpunkt.
2.4. Unbefristete Verträge können mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende des Folgemonats gekündigt werden. Ausgenommen hiervon ist das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund, insbesondere bei schweren Verstößen gegen die gesetzlichen Regelungen oder bei Undurchführbarkeit des Vertrages.
2.5. Beendet der Auftraggeber das Vertragsverhältnis vor vollständigem Abschluss der von BFS für die aktuelle Aktion vorgesehen Arbeiten, ist BFS berechtigt, alle bis dahin erbrachten Leistungen nach der gültigen Honorarliste abzurechnen.
2.6. Eine Kündigung muss schriftlich, per Einschreiben, erfolgen.

§ 3 Leistungen

3.1. BFS erbringt die Leistungen, die sich aus dem Auftragsformular ergeben bzw. zwischen dem Auftraggeber und BFS im Auftrag individuell geregelt werden.
3.2. Von BFS erstellte Leistungen, Vorschläge, Texte sowie Konzepte & Layouts werden dem Kunden zur Korrektur bzw. Freigabe per Email übermittelt. Soweit nicht anders vereinbart, ist in jedem Auftrag eine kostenfreie Korrekturschleife enthalten. Layoutvorlagen bzw. –dateien (InDesign-Dateien etc.) bleiben Eigentum von BFS.
3.3. Die vertragsgemäße Erfüllung der Leistungen durch BFS setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Auftraggebers voraus. Dieser ist verpflichtet, auf Verlangen von BFS zeitgerecht und in angemessenem Umfang alle Informationen zu beschaffen, die zur Bearbeitung der Leistungen und zur Zielerreichung erforderlich sind und diese in digitaler Form zur Verfügung zu stellen.
3.4. Bei der Beauftragung von Pressekampagnen zu einer speziellen Thematik/Themenbereich darf der Auftraggeber neben BFS keinen Dritten mit einer identischen oder ähnlichen Leistung zu dieser Thematik/Themenbereich beauftragen.
3.5. Konzepte und Vorschläge zum entsprechenden Projekt sind innerhalb einer angemessenen Zeitspanne vom Auftraggeber zu prüfen und freizugeben.
3.6. Bei PR auf Erfolgsbasis kann die Medienbeobachtung für den vereinbarten Zeitraum von einem unabhängigen Medienbeobachtungsunternehmen durchgeführt werden. Den Nachweis über erfolgte Berichterstattungen erbringt BFS in Form von entsprechenden Veröffentlichungs-Belegen bzw. Nutzungs-Zahlen. Beim Online-Monitoring erhält der Auftraggeber Links auf die entsprechenden Seiten im Internet. BFS übernimmt keine Garantie, dass alle Veröffentlichungen erfasst werden.
Bei Beauftragung von Leserzahlen ab 2 Millionen behält sich BFS eine Auftrags-Dauer von bis zu 12 Monaten vor.
3.7. Kritische oder negative Berichterstattungen hat grundsätzlich der Auftraggeber zu vertreten, da BFS keinerlei Einfluss auf die Meinungsbildung der Medienvertreter hat. Entsprechende Veröffentlichungen werden daher regulär abgerechnet. Sollte aus den Inhalten eines Berichts ersichtlich sein, dass die Ursache für eine kritische Äußerung in der Arbeit von BFS zu suchen ist, erfolgt keine Abrechnung durch BFS.
3.8. Bei einer nachträglich objektiven Unmöglichkeit der Leistungserbringung von BFS, wird BFS von der Verpflichtung zur Leistung frei und der Anspruch des Auftraggebers auf eine Gegenleistung entfällt.

§ 4 Rechte

4.1. Der Auftraggeber besitzt die erforderlichen Rechte der an BFS übermittelten Daten und (Foto-) Materialien und stellt BFS von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen Verletzung von Urheberrechten bzw. von anderweitigen gesetzlichen Bestimmungen bei Vertragsausführung entstehen. Zudem wird BFS von allen Kosten zu einer eventuell erforderlichen Rechtsverteidigung freigestellt.
4.2. Der Auftraggeber verpflichtet sich, BFS nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen.
4.3. Mit der Freigabe von Text- und Bildmaterialien gestattet der Auftraggeber ausdrücklich die kostenfreie Vervielfältigung sowie Weiterverwertung durch BFS sowie Dritte – insbesondere auch, aber nicht hierauf beschränkt, für bzw. innerhalb von Social-Media-Kanälen (z.B. Twitter, Instagram, Facebook, Snapchat etc.).
4.4. Sofern jegliche Rechte an Entwürfen, Konzepten, sonstige Vorarbeiten und deren Ergebnisse, vor allem urheberrechtliche Nutzungsrechte nicht ausdrücklich an den Auftraggeber übertragen wurden, verbleiben diese bei BFS.
Für die Vertragsdauer erwirbt der Auftraggeber nach vollständiger Zahlung an allen von BFS im Rahmen dieses Auftrages gefertigten Arbeiten das Recht zur Nutzung im vereinbarten Zweck und Umfang, soweit es nach deutschem Recht oder den tatsächlichen Verhältnissen möglich ist. Hierbei wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Für die Übertragung der Nutzungsrechte auf Dritte bedarf es in jedem Fall einer eigenen, im voraus zu treffenden Honorarabsprache.
4.5. Die Kosten der VG Media GmbH für die Nutzbarmachung von Bild- und Wortmaterial zur Ankündigung und Bewerbung von Fernsehprogrammen in elektronischen Programmführern sind in den an die BFS zu entrichtenden Entgelten nicht enthalten. Der Kunde muss die Vergütung direkt an die VG Media GmbH entrichten.
4.6 Der Kunde stellt BFS frei von Ansprüchen Dritter, bei Verstößen gegen Punkt 4.5.
4.6. Der Kunde wird gegen jede ihm bekannt werdende unzulässige Nutzung in geeigneter Weise vorgehen und BFS hiervon unverzüglich unterrichten.
4.7. Der Kunde wird Agentur-Inhalte nur nach Vereinbarung mit dem jeweiligen Rechteinhaber nutzen.
4.8. Der Kunde darf Quellenangaben und sonstige Schutzrechtshinweise nicht entfernen oder verändern.

§ 5 Gewährleistung & Haftung

5.1. BFS gewährleistet dem Auftraggeber eine sachgerechte Durchführung der vereinbarten Leistungen.
5.2. Der Auftraggeber prüft alle sachlichen Angaben in dem ihm von BFS übermittelten Texten bzw. Entwürfen / Vorschlägen. Nach Freigabe übernimmt der Auftraggeber die alleinige Haftung für die Richtigkeit dieser Angaben.
5.3. BFS haftet nicht für die rechtliche Zulässigkeit der im Rahmen des Vertrages gelieferten Vorschläge, Konzepte etc. Insbesondere übernimmt BFS keine Prüfung von patent-, muster-, urheber- und markenrechtlichen Zulässigkeiten.
Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit einer Maßnahme trägt der Kunde. Auch im Falle eines Verstoßes gegen Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts und der speziellen Werberechts- und Teledienstgesetze.
5.4. Bei grober Fahrlässigkeit haftet BFS.
5.5. Bei leichter Fahrlässigkeit kann BFS nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalspflicht) oder bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zur Haftung herangezogen werden.
Die Haftung beschränkt sich jedoch auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Die Haftung ist hierbei immer begrenzt auf die im Einzelfall vereinbarte Vergütung.
5.6. Alle Versendungen erfolgen auf Gefahr des Auftraggebers.
5.7. Werden Vorlagen des Auftraggebers innerhalb von 12 Monaten nicht zurückverlangt, ist BFS berechtigt, diese zu vernichten. Im Falle grober Fahrlässigkeit haftet BFS für möglichen Verlust.
5.8. Der Kunde hat keinen Anspruch, dass bestimmte „Inhalte“ oder ein bestimmter Umfang von „Leistungen“ angeboten bzw. nicht angeboten werden. Werden einzelne „Inhalte“ zurückgerufen bzw. nicht mehr angeboten, kann der Kunde keinerlei Ansprüche gegen BFS oder der Erfüllungsgehilfen geltend machen.
Bieten die Rechteinhaber einzelne „Inhalte“ nur noch gegen Zahlung von Lizenzgebühren an, wird BFS den Kunden hiervon informieren und gegebenenfalls den Kontakt zum Rechteinhaber vermitteln. Soweit nicht anders vereinbart, sind Lizenzgebühren und sonstige Vergütungen, die die Rechteinhaber geltend machen, vom Kunden zu tragen.
5.9. Die Gewährleistung durch BFS bezieht sich nicht auf die Reaktionen von Medien, Lesern und sonstigen Meinungsbildnern. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg durch BFS kann nicht garantiert werden.

§ 6 Honorarvereinbarung & Zahlungsweise

6.1. Für die vereinbarten Lieferungen bzw. Leistungen erhält BFS das entsprechende Honorar zzgl. der jeweils gesetzlichen Mehrwertsteuer.
6.2. Haben die Parteien keine Vereinbarung über die Vergütung einer Leistung von BFS getroffen, deren Erbringung der Auftraggeber den Umständen nach nur gegen eine Vergütung erwarten durfte, so hat dieser die für diese Leistung übliche Vergütung zu entrichten.
6.3. Die Rechnungsstellung erfolgt bei Pauschalangeboten nach Abschluss der vereinbarten Leistungen
(z. B. Versand von Artikeln über den Presseverteiler und die Presselounge von BFS)
6.4. Im Rahmen längerfristiger, individueller Betreuung auf der Grundlage einer zuvor erstellten Konzeption erfolgt die Rechnungsstellung monatlich.
6.5. Wird ersichtlich, dass sich der Abschluss dieser Arbeiten durch unvorhergesehene Ereignisse, die BFS nicht zu vertreten hat, um wenigstens 4 Wochen verzögern wird oder wünscht der Kunde einen späteren Abschlusstermin, so ist BFS berechtigt, die bis dahin erbrachten Leistungen in einer Zwischenrechnung abzurechnen.
6.6. Ändert oder bricht der Vertragspartner vorzeitig Aufträge, Arbeiten oder umfangreiche Planungen ab, wird dieser BFS alle angefallenen Kosten ersetzen und von allen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freistellen. Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche bleibt hiervon unberührt.
6.7. BFS ist berechtigt, bei Zahlungsverzug Zinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszins geltend zu machen und weitere Leistungen bis zum Ausgleich der offenen Forderungen nicht auszuführen.
6.8. Die Regel-Servicezeiten von BFS sind Montag bis Freitag, 9.00 Uhr bis 18.00 Uhr, mit Ausnahme der gesetzlichen Feiertage. Zusätzliche Serviceleistungen, die über die vertraglich geregelten Leistungen hinaus gehen, werden zu einem pauschalen Stundensatz von Euro 80,– (zzgl. der gesetzlichen MwSt.) pro Arbeitsstunde gesondert berechnet. Hiervon ausgenommen sind Korrekturen im Rahmen von inhaltlich, orthografisch bzw. technisch fehlerhaft gelieferten Daten, falls diese innerhalb des Verantwortungsbereiches von BFS liegen.

§ 7 Datenschutz

Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des Vertragsverhältnisses mit BFS Daten über seine Person oder sein Unternehmen gespeichert, geändert und/oder gelöscht und im Rahmen der Notwendigkeit an Dritte übermittelt werden. Dies gilt insbesondere für die Übermittlung von Daten, die für die Beauftragung externer Dienstleister und für die sonstige Auftragsdurchführung notwendig sind.

§ 8 Geheimhaltung

8.1. Beide Vertragsparteien verpflichten sich, jegliche übergebene Unterlagen und Informationen ausschließlich für die Zwecke dieses Vertrages zu verwenden und Dritten nicht zugänglich zu machen, außer diese sind Dritten bereits bekannt oder es wurde anderes vereinbart.
8.2. Beide Parteien (und deren Mitarbeiter) verpflichten sich, die gewonnen Erkenntnisse und Informationen vertraulich zu behandeln. Die Geheimhaltungspflicht gilt auch über die Dauer des Vertrages hinaus.

§ 9 Schlussbestimmungen

9.1. Vertragsänderungen müssen schriftlich erfolgen.
9.2. BFS ist berechtigt, den Auftraggeber als seinen Kunden – auch auf der Homepage von BFS – zu nennen und auf die erbrachten Leistungen öffentlich hinzuweisen, insofern nichts anderes vereinbart wurde.
9.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Beim Eintreten dieses Falles werden die ungültige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Dies gilt auch für etwaige Lücken der Vereinbarungen.
9.4. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil.
9.5. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.
9.6. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Mainaschaff.

§ 10 Alternative Streitbeteiligung

10.1 Die EU-Kommission stellt im Internet unter folgendem Link eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr
Diese Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kauf- oder Dienstleistungsverträgen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist.
10.2 Der Verkäufer ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.